FP Finanzpartner Frank Schartel | +49 6431 4793505 | frank.schartel@fp-finanzpartner.de
Immer wieder zum Jahresende ein Thema: Steuern in Vermögen wandeln. Aber wieso ist der "Grenzsteuersatz" dabei so entscheidend? Denn - Steuern in Vermögen wandeln hört sich doch auch für dich richtig gut an, oder?
In der Presse liest man regelmäßig, dass die Mittelschicht im Bereich Steuern zu hoch belastet ist und dass es hier zu einer Entlastung kommen soll.
Gleichzeitig stellen meine Kundinnen und Kunden, die dieses Thema betrifft und häufig Ihre Steuererklärung über eine Software selbst erledigen, fest: „Ich kann als Angestellter gar nicht viel tun, um sinnvoll meine Steuerlast zu senken.“.
Vielen Selbstständigen geht es dabei ähnlich. Schließlich sind die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten auch hier begrenzt und werden durch die Finanzverwaltung laufend geprüft und weiter eingeschränkt.
Es gibt aber trotzdem Möglichkeiten, Steuern in Vermögen zu wandeln. Der entscheidende Hebel ist dabei der Grenzsteuersatz.
Hast du dir schon einmal Gedanken über deinen eigenen Grenzsteuersatz gemacht? Weißt du überhaupt, was der Grenzsteuersatz ist?
Hat man dieses Geheimnis ergründet, kann man damit ganz wunderbare Sachen anstellen - z.B. den eigenen Punkt auf der Grenzsteuerkurve nach links verschieben, dadurch Geld aufs Konto zurückbekommen und mit diesem Geld Vermögen aufbauen.
Mit Geld, das ansonsten an den Fiskus gegangen wäre.
Einfach gesagt: an Hand einer ansteigenden Kurve ergibt sich, wie viel Prozent deines Einkommens du als Steuern an den Staat abführen musst. Dabei ergeben sich bestimmte Grenzen, ab denen du in die nächsthöhere "Stufe" rutscht. Konsequenz: höhere Steuerbelastung.
In Deutschland liegen diese Grenzen für Alleinstehende 2023 bei folgenden "Stufen":
Dabei steigt die Kurve immer weiter an, je näher sich dein Einkommen an die nächste Stufe heranschiebt. Wenn du Möglichkeiten findest, dein Einkommen zu reduzieren, läufst du an der Kurve entlang in Richtung der tieferen Stufe.
Der Staat unterstützt verschiedene Möglichkeiten durch Steuervorteile. Diese kann man legal nutzen um Steuern in Vermögen zu wandeln.
Um das mal an einem Beispiel fest zu machen: wir nehmen eine/n Single, Arbeitnehmer/in, 35 Jahre alt zur Veranschaulichung mit einem zu versteuernden Einkommen (zvE) von 50.000€.
Das entspricht in etwa einem Bruttoeinkommen von 63.000€ im Jahr. Auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) findest du unter dem Punkt "Berechnung zur Lohnsteuer / Einkommenssteuer" einen recht anschaulichen, kostenlosen Online-Rechner mit dem du selbst auch mit deiner Grenzsteuerkurve experimentieren kannst.
Klicke auf "Berechnung und Information zur Einkommenssteuer" und gib dort dein zu versteuerndes Einkommen (zvE) ein. Rechts siehst du jetzt den Grenzsteuersatz (sog. "Grenzbelastung") und etwas weiter unten deinen persönlichen, aktuellen Punkt auf der Grenzsteuerkurve.
Wir haben unser Beispiel hier mal berechnen lassen:
Quelle: www.bmf-steuerrechner.de | Abruf: 31.10.2023
In unserem Beispiel liegen wir bei einem Grenzsteuersatz von 37,06% und einer Steuersumme von 11.343,00€ - Zahlen, die wir uns merken.
Es geht darum, den Punkt, den wir gerade ermittelt haben, auf der Kurve "von hinten einzukürzen". Das ermöglichen uns die sogenannten Altersvorsorgeaufwendungen. Hier steht steuerpflichtigen Menschen zunächst ein Maximalbetrag von 26.528€ zur Verfügung.
Wichtig: Angestellte zahlen zusammen mit ihrem Arbeitgebenden bereits 18,6% des Bruttolohns in die gesetzliche Rentenversicherung ein - das wird vom Höchstbetrag abgezogen. In unserem Rechenbeispiel (63.000€ Jahreseinkommen) sind das 11.718€.
Mut zur Lücke: was jetzt bleibt sind 26.528€ - 11.718€, also 14.810€. Dieser Betrag kann jetzt in eine Basisrente investiert werden und in voller Höhe als Altersvorsorgeaufwendungen vom zvE abgezogen werden!
Das neue zu versteuernde Einkommen beträgt jetzt 50.000€ minus 14.810€, also nur noch 35.190€. Lass uns das nochmal rechnen:
Quelle: www.bmf-steuerrechner.de | Abruf: 31.10.2023
Zwei wichtige Dinge passieren:
Nochmal zum Vergleich:
Für dein Konto bedeutet das, das jetzt 5.068€ mehr übrigbleiben, die du eigentlich für Steuern hättest ausgeben müssen. Das ist quasi der "maximale Zuschuss", der dir zur Verfügung steht. Jedes Jahr.
Wenn dieser Betrag für 30 Jahre in beispielsweise ein ETF-Depot investiert wird, das jedes Jahr um 5% steigt, dann entstehen nach 30 Jahren daraus 353.547€. Aus dem Nichts! Na ja, stimmt nicht. Aus Steuern!
Das Beste daran: aus dieser Basisrente erhält unser Rechenbeispiel ab dem 65. Lebensjahr etwa 3.000€ Rente. Pro Monat. Lebenslang.
Oder ist das einfach ein großer Schritt in Richtung finanzieller Freiheit im Alter? Der eigentliche "Haken" an der Sache ist, dass wohl die wenigsten 14.810€ pro Jahr aufbringen können, ohne Einschnitte beim Lebensstandard hinzunehmen. Aber es muss ja auch nicht das Maximum sein - das Prinzip dürfte klar sein, oder? Das lohnt sich eigentlich ab jedem Betrag!
Manchmal muss gar nicht neue Liquidität aufgebracht werden. Leider sind verschiedene Altverträge trotz vorhandener Garantien nicht gut ausgestaltet, wie z.B. im Bereich der Rentengarantiezeit oder die Rendite nach Kosten ist nicht zufriedenstellend und das Interesse/Verständnis an Investmentanlagen ist gestiegen.
Pauschal kann man das aber nicht empfehlen. Es gilt hier, jeden Einzelfall ordentlich durch einen Spezialisten prüfen zu lassen. Das übernehmen wir gerne für dich.
Einfach: Weil die Steuerlast für das laufende Jahr relativ klar ist und man bis zum 31.12. eines jeden Jahres über Sonderzahlungen noch etwas tun kann. Der Clou hierbei ist, dass ein großer Teil der Investition schon nach wenigen Monaten über die Steuererstattung wieder auf das Konto zurückfließt.
Jede Investition sollte gut überlegt sein und deshalb empfiehlt es sich spätestens ab November das Gespräch zu suchen. Dann bleibt genug Zeit um sich diese gut zu überlegen und richtige und wichtige Entscheidungen zu treffen.
Mein Tipp für Gutverdiener: Ergänzend zu den Altersvorsorgeaufwendungen gibt es noch weitere legale Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken und in den Vermögensaufbau zu stecken. Die Stichworte hierzu lauten: Investitionskostenabzugsbetrag und Sonder-AfA!